Man muß sich nur umgucken in Europa und der Welt....
In Österreich darf die Polizei zukünftig ohne richterliche Genehmigung Standortdaten von Handynutzern (ohne ein nachträgliches Inkenntnissetzen) von deren Providern anfordern.
Dabei soll das Auffinden von Lawinen- und Entführungsopfern im Vordergrund stehen...
Harhar!!!
Das erinnert mich an die Lkw-Maut, die ursprünglich ausdrücklich nicht zur Strafverfolgung eingesetzt werden durfte. Inzwischen gibt es Ausnahmen wie z.B. in Mordfällen o.Ä.
Eine Pkw-Maut ist immer wieder im Gespräch.
Auch wird in einigen Bundesländern ausgiebig mit computerunterstützten Geräten zur Erkennung (und Erfassung) von Autokennzeichen "rumprobiert".
Dabei gehen der Polizei (und wem noch?) wohl vor allem säumige Zahler der Autohaftpflicht ins Netz.... aber irgendwie muß man ja auch die Kosten wieder reinholen, oder ;-)?
Donnerstag, 20. Dezember 2007
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