Montag, 24. Dezember 2007

Urheberrecht - Kriminalisierung von Internetnutzern

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,519494,00.html

Zum ersten Mal setzt ein Staat die neue Strategie der Musik- und Filmkonzerne (...) wollen sie nun die Internetprovider in die Pflicht nehmen. Die sollen nicht mehr wie bisher scheinbar neutral Daten durchleiten, sondern prüfen, welche Internetangebote ihre Kunden nutzen.

Gesamtes Dokument... Dieser Widerspruch ist daher im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens beim Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums aufzulösen, indem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden,
dass eine derartige Auskunft über Bestandsdaten auch für zivilrechtliche Zwecke möglich ist.
Alles andere würde auf einen faktischen Verzicht auf den Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern hinauslaufen. Dies wäre nicht nur im Hinblick auf die Richtlinie 2000/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums höchst problematisch,
sondern würde auch dazu führen, dass die Rechteinhaber weiterhin gezwungen wären,
stets ein Straf-verfahren gegen potenzielle Verletzer einzuleiten, um die hinter den IP-Adressen stehenden Namen zu erfahren - ein Vorgehen, das die Rechteinhaber nicht wollen,
das eine große Zahl von potenziellen Rechtsverletzern in unnötiger Weise kriminalisiert und die Staatsanwaltschaften enorm belastet.

Ernesto: Macht es nicht einen riesengroßen Unterschied, ob der Staat selbst durch seine Strafverfolgungsbehörden auf die Internetdaten von Privatleuten (zum Zwecke der Terrorabwehr *harhar*) zugreift, oder ob es die Musik- und Filmindustrie zur Wahrung eigener Interessen macht.
Ersteres bezieht sich auf's Strafrecht, letzteres auf's Zivilrecht. Das macht einen großen Unterschied!!!

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