Aus dem Urteil: "Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist..."
Sorgerecht im Alltag (SPON, 03.08.2010)
Wohlweislich haben sich die Richter nicht damit begnügt, dem Gesetzgeber einen Auftrag zur Neuregelung zu erteilen, sondern gleich eine eigene Übergangsregelung getroffen.
Mehr Recht auf Vater für die unehelichen Kinder - Das Bundesverfassungsgericht schafft beim Sorgerecht das Müttermonopol ab (Telepolis, 04.08.2010)
Aus dem Urteil: "Das Bundesministerium der Justiz geht in seiner Stellungnahme davon aus, dass nach dem derzeitigen Stand der Untersuchungen der Hauptantrieb der Mütter, einem gemeinsamen Sorgerecht mit dem Vater nicht zuzustimmen, wohl in einer größeren Zahl von Fällen nicht primär in schwerwiegenden Kindeswohlerwägungen liege..."
Leider müssen Väter nichtehelicher Kinder nachwievor das Umgangsrecht vor Gericht einklagen, wenn sich die Mutter gegen den (regelmäßigen) Umgang von Kind und Vater "sträubt" :-(
Mittwoch, 4. August 2010
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