Samstag, 25. August 2012

Nachtrag zum "Sachsen-Trojaner"

Nachdem sich der Staub um die "Ausschnüffelung" von Internetnutzern durch die sächsische Staatsregierung etwas gelegt hat, hier nochmal etwas Futter bei die Fische.

So Mancher hat es immer noch nicht geschnallt:

Der Staat (tm) forciert den Einsatz von "neuen" Technologien so dermaßen, dass liebgewonnene Grund- Bürger- und Menschenrechte übermäßig geschliffen werden.

Dazu gehört unter Anderem der Einsatz und Gebrauch von eFas (ermittlungsunterstützendes Fallanalyse-System), mit dem ganz eindeutig Rasterfahndung betrieben werden kann.

Die sächsische Landtagsabgeordnete Sabine Friedel hatte vor gut einem Jahr eine kleine Anfrage, u.A.zu den Kosten, gestellt. Aus der Antwort geht hervor, dass der Freistaat bis dahin gut 3,6 Millionen Euro ausgegeben hat und der "Betrieb" der Software mit 15% der Anschaffungskosten pro Jahr zu Buche schlägt. Das sind schlappe 540.000 Euro im Jahr.

Am Umgang der Staatsregierung mit #handygate lese ich ab, dass von den sächsischen Polizieibehörden Technik eingesetzt wird, ohne auch nur den Hauch von Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Daran ändert auch das Gefälligkeitsgutachten von Prof. Dr.² Ulrich Battis nichts, welcher sich nicht zu blöde war, innerhalb von knapp einer Woche zu einem Ergebnis zu kommen, das den Untersuchungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten nahezu diametral entgegensteht (ja, doppelt-gemoppelt).

Eine Meldung des Tagesspiegels über Überwachungsphantasien der Berliner CDU lässt tief blicken. Mit Kameras und Hausmeisterassistenten soll Mißbrauch an Berliner Schulen verhindert werden. Aber um welchen Preis?!

Wie das in den USA (bereits) aussieht, berichtete der Spiegel am 13. August. Dort "erfasst Trapwire von Menschen eingegebene Berichte über ungewöhnliche Beobachtungen im Umfeld möglicher Anschlagsziele."

In Europa wird offiziell noch(!) nur daran geforscht. Das Ganze nennt sich INDECT und läuft auf's Gleiche hinaus. Der öffentliche Raum und jede/r, die/der sich darin bewegt, wird als potentieller Täter von Kameras beobachtet. Algorithmen sollen dann diejenigen auswerfen, die sich unnormal verhalten. Das kann zu langes Verweilen auf Bahnhofsbänken und das Vergessen von Gepäckstücken bedeuten, aber auch Rennen über öffentliche Plätze oder anderweitig auffälliges Verhalten.

Wer sich also als (Internet-)Aktivist versteht und betätigt, der sich (dennoch) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegt, darf sich meines Erachtens zurecht überwacht und bedroht fühlen.

Weitere Nettigkeiten der "Sächsischen Demokratie" finden sich in der Parlamentsdokumentation des Sächsischen Landtages (Stichwort: Drohne, Telekommunikationsüberwachung, eFas, IVO-Akte usw.) oder auch in den entsprechenden Sächsischen Gesetzestexten (Polizeigesetz o.Ä.).

Ach ja.... und wie es mit dem Recht auf Anonymität im Internet bzw. in der Kommunikation aussieht lässt sich mit großen Abstrichen an folgenden, recht aktuellen Meldungen ablesen:
  • Jugendorganisation der Polizeigewerkschaft will die Identität von Facebook-Nutzern überprüfen lassen (Golem)
  • Recht auf anonyme Kommunikation: Patrick Breyer hat Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht. (Piratenpartei)

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