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Mittwoch, 8. August 2012

... und weil ich gerade so in Fahrt bin...

Nachdem ich gerade zum Rundumschlag gegen die Dresdner Kommunal- und die Sächsische Landespolitik ausgeholt habe, bekommt es jetzt der Bund ab.

Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber und damit auch der aktuellen Bundesregierung eine vor den Latz gegeben.

Nachdem es erst letzte Woche die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag für grundgesetzwidrig erklärt hat, gab's heute noch eine hinterher.

Nun muss auch die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Besteuerung von Grundstücksübertragungen rückwirkend aufgehoben werden.

Vielleicht bringt ja mal jemand (tm) der Steinbach, Erika das Lesen bei, nachdem sie behauptet hat, dass:

"Die Ehe zwischen Mann und Frau [...] unter besonderem Schutz [steht], weil sie grundsätzlich auf die Weitergabe von Leben ausgerichtet ist - in homosexuellen Beziehungen ist dies nicht der Fall".

In Artikel 6, Absatz 1 des Grundgesetzes steht nämlich "nur" zu lesen:

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."

Vielleicht sollten diese christlichen Fundamentalisten, die offenbar unter dem Einfluß einer radikalen Sekte stehen, endlich abdanken.

Da damit nicht zu rechnen ist und wir momantan kein gültiges (Bundes-)Wahlgesetz haben, werden wir uns wohl noch gut ein Jahr gedulden müssen. Auch hier hatte das Bundesverfassungericht vor erst gut einem Monat schon vorgelegt.

Wie der Staat (Regierung und Gesetzgeber) mit Minderheiten umgeht, lässt sich weiterhin an der Klatsche des BVerfG bezüglich der Höhe der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ablesen.

Doch auch die Klein(st)en gucken regelmäßig in die Röhre. Sei es bei der Umsetzung des Anspruches auf einen Kita-Platz auch für unter Dreijährige oder bei der Inklusion von Kindern mit Behinderung.

Mensch muss Helmut Schmidt nicht zustimmen, der mal sagte:  "Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen"..., aber politisch Verantwortliche die mensch zum Jagen tragen muss, gehören schnellstmöglich abges... äääh abgewählt.

Menschenrechte sind unveräußerlich und unteilbar, verdammt nochmal!

Samstag, 29. Januar 2011

JMStV - Wider die deutsche Verbots- und Erlaubniskultur

Momentan glimmt - u.A im Zuge des Grünen-Aufrufs - die Diskussion über den sogenannten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) wider auf... auch auf der "Aktiven-Mailingliste der Piratenpartei".

Natürlich ist es eine Möglichkeit, den bereits eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Die Synopse des 13. und 14. JMStV (pdf) gäbe genug dafür her.

Andere wollen jedoch wesentlich "tiefer" gehen und stellen zum Einen das "Prinzip" von Staatsverträgen an sich infrage, zum Anderen wollen sie auch weg von einer Verbotskultur.

Während sich die ehemalige Bürgerrechtspartei FDP, nahezu ausschließlich auf wirtschaftliche Belange beschränkt, wollen die Piraten viel mehr.

Eine neue Bildungspolitik, die weg von Verboten und einer gesellschaftlichen Kultur des Um-Erlaubnis-Fragens, hin, zu einer Kultur des aufgeklärten, selbstbestimmten Bürgers führt, ist unser Ziel.

Im Spiegel erschienen in den letzten Tagen zwei Artikel zur Bildungspolitik. die "Anklage" einer ehemaligen Schülerin (jetzt Studentin) an ihren damaligen Lehrer... und dessen "Entschuldigung"

Sind die Piraten willens und in der Lage, das althergebrachte KOnzept des Humboldt'schen Bildungsideals kritisch zu hinterfragen, um es gegebenenfalls an die Lebenswirklichkeit anzupassen?!

Ich bin da ganz optimistisch^^

Klarmachen zum Ändern!

Mittwoch, 4. August 2010

Sorgerecht - Das Verfassungsgericht hat der Politik wieder mal Beine gemacht!

Aus dem Urteil: "Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist..."

Sorgerecht im Alltag (SPON, 03.08.2010)
Wohlweislich haben sich die Richter nicht damit begnügt, dem Gesetzgeber einen Auftrag zur Neuregelung zu erteilen, sondern gleich eine eigene Übergangsregelung getroffen.

Mehr Recht auf Vater für die unehelichen Kinder - Das Bundesverfassungsgericht schafft beim Sorgerecht das Müttermonopol ab (Telepolis, 04.08.2010)
Aus dem Urteil: "Das Bundesministerium der Justiz geht in seiner Stellungnahme davon aus, dass nach dem derzeitigen Stand der Untersuchungen der Hauptantrieb der Mütter, einem gemeinsamen Sorgerecht mit dem Vater nicht zuzustimmen, wohl in einer größeren Zahl von Fällen nicht primär in schwerwiegenden Kindeswohlerwägungen liege..."

Leider müssen Väter nichtehelicher Kinder nachwievor das Umgangsrecht vor Gericht einklagen, wenn sich die Mutter gegen den (regelmäßigen) Umgang von Kind und Vater "sträubt" :-(